Eine 75-jährige, rüstige und in keiner Weise gebrechliche oder behinderte Dame fuhr in einem Bus mit. Als sie einen Sitzplatz im vorderen Bereich einnehmen wollte, lockerte sie ihren Haltegriff mit der linken Hand an einer Stange etwas und wollte gerade mit der rechten Hand zu einer weiter vorne befindlichen Stange greifen, als der Fahrer verkehrsbedingt stark bremste, wodurch die Dame zu Sturz kam und sich verletzte. Bei der angewandten Bremsverzögerung wäre es ihr unter Berücksichtigung ihrer Standposition und ihres Alters bei einem festen Griff an der Haltestange möglich gewesen, einen Sturz zu vermeiden. Die Dame begehrte Schadenersatz und brachte dazu vor, der Lenker des Busses sei nicht mit der gehörigen Sorgfalt vorgegangen. Sie blieb in allen drei Instanzen erfolglos.