vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rsp-Divergenz zur Zulässigkeit sog Doppelverwertung bei der Strafrahmenbildung

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/214AnwBl 2019, 532 Heft 9 v. 29.8.2019

Zur Strafrahmenbildung herangezogene Umstände dürfen bei sonstiger Nichtigkeit aus § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO bei der Strafbemessung nicht erschwerend berücksichtigt werden.

12 Os 134/18z

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!