Mit dem Berufsrechtsänderungsgesetz 2016 (BGBl I 2017/10) wurde die Kompetenz zur Erlassung der Satzungen für die Versorgungseinrichtungen der Rechtsanwaltskammern für den Fall der Krankheit auf die Vertreterversammlung des ÖRAK übertragen.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.