Auf Initiative der im ÖRAK eingerichteten Arbeitsgruppe der Rechtsanwaltsanwärter wurde § 7 der Satzung Teil B 2018 geändert. Künftig soll eine Beitragsermäßigung bei Ersteintragung in der Versorgungseinrichtung Teil B für insgesamt zweimal zwölf Kalendermonate möglich sein.
Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.