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Tatbestandliche Handlungseinheit

Recht kurz & bündigJudikaturManfred AinedterAnwBl 2019/144AnwBl 2019, 361 Heft 6 v. 27.5.2019

Während in gleichartiger Realkonkurrenz begangene Taten (ungeachtet der durch § 29 StGB angeordneten Subsumtionseinheit) jeweils dem Tatbegriff des § 70 StGB entsprechen, stellt eine tatbestandliche Handlungseinheit iwS nur eine Tat iSd § 70 StGB dar.

15 Os 106/18d

Abstract aus AnwBl bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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