Voraussetzungen für eine Disziplinarverhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
Implizite Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer bei der Strafbemessung.
27 Ds 4/17w
Voraussetzungen für eine Disziplinarverhandlung in Abwesenheit des Beschuldigten.
Implizite Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer bei der Strafbemessung.
27 Ds 4/17w