Keine Diversion im Disziplinarverfahren.
Implizite Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer bei der Strafbemessung.
27 Ds 2/18b
Keine Diversion im Disziplinarverfahren.
Implizite Berücksichtigung der überlangen Verfahrensdauer bei der Strafbemessung.
27 Ds 2/18b