Zusammenfassung: Der VwGH prüfte, unter welchen Umständen Einkünfte aus der Verwertung von Gebrauchsmustern der Steuerermäßigung nach § 38 EStG 1988 zugänglich sein können und ob der Patentschutz iSd § 38 EStG nur für Patente nach dem Patentgesetz 1970 und für "europäische Patente" nach dem EPÜ geltend gemacht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 38 EStG