§ 63 Abs 1 StPO
Der OGH beschäftigte sich mit der Frage, ob nach der Zustellung der Urteilsausfertigung in Strafsachen eine - nur durch den Rechtsanwalt erfolgte - Auflösung der Vollmacht diesen nicht von der Ausführung des Rechtsmittels binnen einer laufenden Frist entbinden kann.