Zusammenfassung: Das OLG Wien beschäftigte sich mit der Frage der Zulässigkeit der Einbringung von Firmenbucheingaben eines Rechtsanwalts durch ein beglaubigtes Notariat.
Rechtsgrundlagen: § 35a Abs 1 FBG; § 9 Abs 1a RAO; § 89b GOG; § 89c GOG; BRÄG 2006
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