Art 10 MRK; § 18 RL-BA; § 3 DSt
Der unsubstantiierte Vorwurf eines Doppelverkaufs begründet ein Disziplinarvergehen und ein unnötiges Instreitziehen des Gegenanwalts. Die Nichtanwendung des § 3 DSt begründet keinen Ermissensmissbrauch.
Art 10 MRK; § 18 RL-BA; § 3 DSt
Der unsubstantiierte Vorwurf eines Doppelverkaufs begründet ein Disziplinarvergehen und ein unnötiges Instreitziehen des Gegenanwalts. Die Nichtanwendung des § 3 DSt begründet keinen Ermissensmissbrauch.