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Rechtsprechung Disziplinarrecht - Personenbezug in Firmenbezeichnung

RechtsanwaltAnm von StriglAnwBl 2007, 419 - 420 Heft 9 v. 1.9.2007

§ 1b Abs 1 RAO; § 21a RAO; § 1a Abs 4 RAO; § 21c RAO; Art 83 B-VG

Der gesetzlich geforderte Personenbezug in der Firma oder Bezeichnung einer RA-Gesellschaft kann nicht als Beschränkung der Erwerbsfreiheit qualifiziert werden.

VfGH 27.2.2007, B 1008/36

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