Art 6 MRK; 2. GeldwäscheRL 2001/97 ; Art 6 Abs 2 EUV
Der Autor kommentiert eine Entscheidung des EuGH, in der dieser darlegte, dass die Erfassung der Rechtsanwälte im Geltungsbereich der 2. Geldwäscherichtlinie mit dem Fairnessgebot des Art 6 MRK in Einklang stehe.