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Rechtsprechung Disziplinarrecht - Doppelvertretung

RechtsanwaltAnm von StriglAnwBl 2007/8104AnwBl 2007, 370 - 371 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Die Treuepflicht und somit auch das Doppelvertretungsverbot des Rechtsanwalts wirkt auch noch nach der Auflösung des Mandatsverhältnisses fort.

Rechtsgrundlagen: § 10 RAO; § 3 DSt

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