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Rechtsprechung Disziplinarrecht - Doppelvertretung

RechtsanwaltAnm von StriglAnwBl 2007/8103AnwBl 2007, 369 - 370 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Jedes Einschreiten für und dann gegen einen vormaligen Klienten begründet einen Fall der echten Doppelvertretung. Bei gravierenden Disziplinarrechtsverstößen kommt eine Anwendung des § 3 DSt nicht in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 3 DSt; § 10 RAO

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