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Rechtsprechung Disziplinarrecht - Ausgeschlossenheit aller DR-Mitglieder

RechtsanwaltAnm von StriglAnwBl 2007/8102AnwBl 2007, 368 - 369 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Die Beteiligung ausgeschlossener Mitglieder des Disziplinarrats an einer Entscheidung desselben verletzt den Beschuldigten in seinem Grundrecht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter.

Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 1 DSt; Art 83 Abs 2 B-VG

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