Zusammenfassung: Bei Gewährung einer LU für eine Teilzeitbeschäftigung eines pensionierten Richters mit 15 Wochenstunden Arbeitszeit ist das die Voraussetzung der " Hauptberuflichkeit" iSd § 2 Abs 1 RAO nicht erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RAO
Zusammenfassung: Bei Gewährung einer LU für eine Teilzeitbeschäftigung eines pensionierten Richters mit 15 Wochenstunden Arbeitszeit ist das die Voraussetzung der " Hauptberuflichkeit" iSd § 2 Abs 1 RAO nicht erfüllt.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RAO