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Rechtsprechung Standesrecht - Hauptberuflichkeit der ReAA-Praxis

RechtsanwaltAnm von StriglAnwBl 2007/8105AnwBl 2007, 371 - 373 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Bei Gewährung einer LU für eine Teilzeitbeschäftigung eines pensionierten Richters mit 15 Wochenstunden Arbeitszeit ist das die Voraussetzung der " Hauptberuflichkeit" iSd § 2 Abs 1 RAO nicht erfüllt.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 RAO

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