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Rechtsprechung Zivilprozessrecht

ZivilprozessrechtAnm von Dr. Herbert SalfickyAnwBl 2007/8106AnwBl 2007, 373 - 376 Heft 7 und 8 v. 1.7.2007

Zusammenfassung: Der Unmittelbarkeitsgrundsatz gebietet die Aufnahme von Sachverständigenbeweis vor dem erkennenden Gericht. Die Zurückweisung späterer Beweisanträge für frühere Prozessvorbringen kommt nur bei einer aus der Verschleppungsabsicht resultierenden Verspätung in Betracht.

Rechtsgrundlagen: § 175 ZPO; § 179 ZPO; § 275 ZPO; § 276 ZPO; § 352 ZPO

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