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Österreichische Staatsbürgerschaft für Eintragung in ReAA-Liste

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8048AnwBl 2006, 399 - 401 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die ukrainische Staatsbürgerschaft steht der Registrierung in der Liste der Rechtsanwaltsanwärter entgegen.

OBDK, 31.01.2006, Bkv 10/05

Rechtsgrundlagen: § 30 Abs 1 RAO; Art 14 MRK

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