Zusammenfassung: Die OBDK bejaht die Anrechenbarkeit einer Ausbildungstätigkeit bei einem beliehenem Unternehmen.
OBDK, 31.01.2006, Bkv 3/05
Rechtsgrundlagen: § 2 RAO; § 21b RAO; § 2 Abs 3 Z 2 RAO
Zusammenfassung: Die OBDK bejaht die Anrechenbarkeit einer Ausbildungstätigkeit bei einem beliehenem Unternehmen.
OBDK, 31.01.2006, Bkv 3/05
Rechtsgrundlagen: § 2 RAO; § 21b RAO; § 2 Abs 3 Z 2 RAO