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Alternativpraxis-Anrechnung

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8047AnwBl 2006, 398 - 399 Heft 7 und 8 v. 1.7.2006

Zusammenfassung: Die OBDK bejaht die Anrechenbarkeit einer Ausbildungstätigkeit bei einem beliehenem Unternehmen.

OBDK, 31.01.2006, Bkv 3/05

Rechtsgrundlagen: § 2 RAO; § 21b RAO; § 2 Abs 3 Z 2 RAO

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