Zusammenfassung: Die Anschuldigung des Prozessbetrugs gegen einen Rechtsanwalt stellt eine disziplinarrechtlich zu ahndende Rechtsverletzung dar, die nicht durch die Meinungsäußerungsfreiheit gerechtfertigt werden kann.
OBDK 08.05.2006, 14 Bkd 4/05
Rechtsgrundlagen: art 10 Abs 2 MRK; § 18 RL-BA