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Abbrechung des Disziplinarverfahrens, Löschung aus ReAA-Liste

RechtsanwaltStrigl (Glosse)AnwBl 2006/8064AnwBl 2006, 601 Heft 11 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Die Beendigung des Dienstverhältnisses zwischen dem Ausbildungs-Rechtsanwalt und dem Rechtsanwaltsanwärter und das Unterbleiben einer Wiederregistrierung des Rechtsanwaltsanwärters bei einem anderen Ausbildungs-Rechtsanwalts erfordert den Abbruch eines anhängigen Disziplinarverfahrens gegen den Rechtsanwaltsanwärter.

OBDK 29.05.2006, 4 Bkd 3/05

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