Zusammenfassung: Auch mehrjähriges Wohlverhalten nach der Strafverurteilung eines Rechtsanwalts wegen Untreue und fahrlässiger Krida steht der Annahme der Vertrauensunwürdigkeit und somit der Ablehnung der Wiedereintragung in die Rechtsanwaltsliste nicht entgegen.
OBDK 01.08.2006, Bkv 2/05