Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass der Rechtsanwalt bei Vertragserstellung im Rahmen seiner Sorgfaltspflichten auch zur Aufklärung des Vertragspartners über nachteilige Umstände verpflichtet ist.
OBDK, 01.12.2003, 12 Bkd 1/03
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 RAO; § 13 RL-BA