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Zulässigkeit von "leeren" Klagebeantwortungen?

ZivilprozessrechtDr. Martin Mahrer, Universitätsassistent, WienAnwBl 2004, 336 - 341 Heft 6 v. 1.6.2004

Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob das Zivilprozessrecht nach der Novelle 2002 die Einbringung von Klagebeantwortungen, die keine inhaltlichen Ausführungen bzw kein bestimmtes Gegenbegehren beinhalten, ermöglicht und setzt sich auch mit Lehrmeinungen auseinander, die, im Falle einer unzureichenden Erfüllung der Verbesserungsanweisung, für eine Zurückweisung derartiger Klagebeantwortungen eintreten. Mahrer spricht sich gegen die Zurückweisung aus, weist aber darauf hin, dass im Einzelfall die Ersatzfähigkeit der Aufwendungen für nachfolgende Schriftsätze allenfalls an der fehlenden Notwendigkeit oder Zweckmäßigkeit scheitern könnte.

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