§ 8 Abs 2 KStG
Der VwGH prüft, ob die Zurverfügungstellung und Finanzierung einer Ferienwohnung für den Gesellschafter-Geschäftsführer durch die GmbH als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist.
VwGH, 26.03.2003, 99/13/0108; VwGH, 26.03.2003, 99/13/0109