§ 159 AktG; § 16 AngG; § 879 ABGB
Der OGH beurteilt die Zulässigkeit einer fünfjährigen Wartefrist zur Geltendmachung einer Aktienoption und erläutert, dass der Wegfall des Optionsrechts bei Kündigung durch den Arbeitgeber keine Sittenwidrigkeit begründet, sofern die Auflösung des Arbeitsvertrags aufgrund der unzureichenden Arbeitsleistung erfolgte.