§ 106 HGB; § 108 HGB; § 24 FBG
Der OGH legt dar, dass die im Gesellschaftsvertrag der OEG festgelegte Entscheidungskompetenz eines Schiedsgerichts für alle Vertragsstreitigkeiten auch Konflikte im Zusammenhang mit der Kündigung eines Gesellschaftervertrages oder mit dem Austritt eines Gesellschafters umfasst.