Zusammenfassung: Der Beitrag bietet eine Übersicht über wesentliche Punkte des Wahrnehmungsberichts der ÖRAK 2001/2002, wobei vor allem an der kurzen Fristsetzung für die Begutachtung von Gesetzesentwürfen und der daraus resultierenden Mangelhaftigkeit von Rechtssetzungsakten Kritik geübt wird. Weiters nimmt der die ÖRAK Stellung zur Verhältnismäßigkeit der Verhandlungsdauer und stellt die Implementierung der Verfahrenshilfe für Opfer im Strafprozess sowie die verpflichtende anwaltliche Vertretung bei Ehescheidungen zur Diskussion.