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§ 12 NTG - Ist dieses Privileg noch zeitgemäß?

ZivilrechtDDr. Karl Robert Hiebl, Rechtsanwalt, Braunau am InnAnwBl 2003, 78 - 79 Heft 2 v. 1.2.2003

Zusammenfassung: Der Autor spricht sich für eine analoge Zugrundelegung des § 12 NTG, der einem bloßen Beteiligten eine Leistungspflicht zur Begleichung einer Honorarforderung des Notars auferlegt, für Rechtsanwälte aus.

Rechtsgrundlagen: § 12 NTG

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