Zusammenfassung: In Ablehnung zu den Ausführungen Hollaenders spricht sich Pilnacek gegen die Zulassung von Lügendetektor- oder Polygraphentests im Strafprozess aus. Bedenken zeigt er vor allem an der mangelnden Beweisqualität dieser Tests und der daraus resultierenden Beeinträchtigung der Willensfreiheit des Beschuldigten. Weiters legt er in Anlehnung an oberstgerichtliche Entscheidungen dar, dass die freie Beweiswürdigung der Gerichte keine Sachverständigenbegutachtung erfordert.