Zusammenfassung: Der Beitrag informiert über das Inkrafttreten der Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU und weist darauf hin, dass somit auch Schweizer Rechtsanwälte vom Geltungsbereich des EuRAG umfasst sind.
Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, BGBl III 2002/133