Zusammenfassung: Beneder informiert über die Entscheidung des EuGH, wonach Gewinnversprechen eines Unternehmens, das seinen Sitz im Ausland hat, vor dem Wohnsitzgericht des Konsumenten gerichtlich eingefordert werden können.
Rechtsgrundlagen: § 5j KSchG; Art 16 Abs 1 Brüsseler VO