Zusammenfassung: Der Autor prüft in seinem Beitrag, ob die Gründung einer Aktiengesellschaft eine nach dem Gesetz mögliche Kooperationsform für Rechtsanwälte darstellt. Aufbauend auf einer rechtsvergleichenden Darstellung der Rechtslage in Deutschland erörtert Horwath, ob diese Gesellschaftsform mit dem Standesrecht und den Berufspflichten der Rechtsanwälte vereinbar wäre, gelangt aber zur Ansicht, dass sowohl die gesetzlichen Voraussetzungen wie auch der praktische Bedarf einer "Anwalts-AG" nicht bestehen.