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Entscheidung - OBDK, 25.02.2002, 7 Bkd 8/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2002/7826AnwBl 2002, 482 - 483 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die OBDK legt dar, dass Rechtsanwälte die Geldsummen ihrer Klienten übernehmen oder verwalten zur umgehenden Abrechnung sowie Dokumentation der Kosten verpflichtet sind.

OBDK, 25.02.2002, 7 Bkd 8/01

Rechtsgrundlagen: § 19 RAO; § 43 RL-BA

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