Zusammenfassung: Die OBDK beurteilt die disziplinarrechtlichen Folgen des Vorwurfs einer "bescheuerten" Klagseinbringung sowie der Unterstellung der Volksaufhetzung durch den gegnerischen Anwalt bei umgehender Entschuldigung des Rechtsanwalts.
OBDK, 01.10.2001, 11 Bkd 6/00