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Entscheidung - OBDK, 15.10.2001, 14 Bkd 10/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2002/7795AnwBl 2002, 106 - 107 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Die Unterlassung der Information der Grundverkehrsbehörde über einen Nachtrag zum bewilligungsbedürftigen Kaufvertrag zieht disziplinarrechtliche Folgen nach sich.

OBDK, 15.10.2001, 14 Bkd 10/01

Rechtsgrundlagen: § 9 RAO

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