Zusammenfassung: Die Unterlassung der Information der Grundverkehrsbehörde über einen Nachtrag zum bewilligungsbedürftigen Kaufvertrag zieht disziplinarrechtliche Folgen nach sich.
OBDK, 15.10.2001, 14 Bkd 10/01
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO
Zusammenfassung: Die Unterlassung der Information der Grundverkehrsbehörde über einen Nachtrag zum bewilligungsbedürftigen Kaufvertrag zieht disziplinarrechtliche Folgen nach sich.
OBDK, 15.10.2001, 14 Bkd 10/01
Rechtsgrundlagen: § 9 RAO