Zusammenfassung: Die Versäumnis des Rechtsanwalt in seiner Funktion als Treuhänder zur Lastenbefreiung eines erworbenen Wohnhauses zieht bei unverzüglicher Begleichung der Pfandsumme aus eigenen Mitteln keine disziplinarrechtlichen Folgen nach sich.
OBDK, 22.10.2001, 7 Bkd 6/01