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Entscheidung - Bescheid des Präs des JGH, 02.10.2001, Jv 3627-16a/01

StrafprozessrechtMag. Josef Philipp Bischof, Rechtsanwalt, Wien; Dr. Richard Soyer, Universitätsdozent, Rechtsanwalt, WienAnwBl 2002/7796AnwBl 2002, 107 - 108 Heft 2 v. 1.2.2002

Zusammenfassung: Jugendliche Erwachsene haben ebenso wie Jugendliche im Fall ihrer Inhaftierung Recht auf einen Besuch von mindestens einer Stunde pro Woche.

Bescheid des Präs des JGH, 02.10.2001, Jv 3627-16a/01

Rechtsgrundlagen: § 36 JGG; § 46a JGG; § 58 Abs 7 JGG

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