Zusammenfassung: Der Autor beschreibt das Spannungsfeld der elektronischen Kommunikation mittels e-mail zu den Berufspflichten des Rechtsanwalts, und hier insbesonders zur Verbindlichkeit des Anwalts zur Geheimhaltung der Klienteninformationen. Im Zuge seiner Ausführungen erörtert er, inwieweit die technische Funktionalität des Internets eine sichere, vor fremden Eingriffen geschützte Übertragung gewährleistet, ob die Zustimmung des Mandanten als Rechtfertigungsgrund für die Verletzung allfälliger standesrechtlicher Pflichten qualifiziert werden kann und ob auch e-mails in den Schutzbereich der §§ 118f StGB fallen. Weiters nimmt er Bezug auf eine Empfehlung des Rates der Anwaltschaften der Europäischen Union (CCBE) .