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Entscheidung - OGH, 17.02.2000, 15 Os 1,2/00

StrafprozessrechtAnwBl 2001, 439 Heft 9 v. 1.9.2001

§ 68 Abs 2 StPO; § 261 Abs 1 StPO

Die Mitwirkung an der Fällung eines Unzuständigkeitsurteils begründet im Fall der Fortführung der Hauptverhandlung keinen Ausschließungsgrund des Richters wegen Befangenheit.

OGH 17.02.2000, 15 Os 1,2/00

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