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Entscheidung - OBDK, 23.04.2001, 4 Bkd 1/01

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7762AnwBl 2001, 416 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, dass schriftlich dargebrachte Mutmaßungen über eine Beteiligung des gegnerischen Anwalts an einer strafbaren Handlung diesen unnötig in den Streit zieht und disziplinarrechtliche Folgen auslöst.

OBDK, 23.04.2001, 4 Bkd 1/01

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