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Entscheidung - OBDK, 23.04.2001, 9 Bkd 4/00

RechtsanwaltStriglAnwBl 2001/7763AnwBl 2001, 416 - 417 Heft 7 und 8 v. 1.7.2001

Zusammenfassung: Die OBDK erörtert, ob die Kontaktierung der gegnerischen Partei zur Unterbreitung des Vorschlags einer Gesprächsführung bei unterlassener Information des gegnerischen Anwalts als dessen Umgehung zu qualifizieren ist.

OBDK, 23.04.2001, 9 Bkd 4/00

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