Zusammenfassung: Die OBDK konkretisiert den teleologischen Schutzbereich des Umgehungsverbots gemäß § 18 RL-BA und prüft, ob die Beteiligung eines Rechtsanwalts an einem Gespräch mit der gegnerischen Partei ohne Kenntnis und Anwesenheit des Gegenanwalts, aber im Beisein des Vorstandsdirektors der Gegenpartei, disziplinarrechtliche Folgen auslöst.
OBDK 29.11.1999, 2 Bkd 8/99