Zusammenfassung: Die OBDK prüft, inwieweit dem zweiseitigen Treuhänder eine von den Vorgaben des Treuhandauftrags abweichende Vorgangsweise gestattet ist, und ob die gerichtliche Hinterlegung des Treuhanderlags der Rechtslage entspricht.
OBDK, 11.09.2000, 9 Bkd 3/00