Zusammenfassung: Der Verfasser nimmt ein Erkenntnis des EGMR aus dem Jahr 2000, in dem dieser die Rechtsungültigkeit des österreichischen Vorbehalts zu Art 6 MRK feststellte, zum Anlass, Bestimmtheit und Reichweite der Vorbehaltsbestimmung zu erörtern. Dabei prüft er insbesondere deren Anwendbarkeit auf Verwaltungs(straf)verfahren und beschreibt die rechtlichen Auswirkungen der Entscheidung, wobei er auch Kriterien darlegt, die ein Absehen von der grundsätzlich gebotenen mündlichen und öffentlichen Verfahrensführung dennoch ermöglichen.