Normen: § 92 Abs 1 BAO, § 243 BAO, § 260 Abs 1 lit a BAO
Eine gesonderte Bescheidbegründung ist kein Bescheid im Sinne des § 92 Abs 1 BAO. Eine dennoch ausdrücklich gegen diese erhobene Beschwerde ist als unzulässig zurückzuweisen.
Normen: § 92 Abs 1 BAO, § 243 BAO, § 260 Abs 1 lit a BAO
Eine gesonderte Bescheidbegründung ist kein Bescheid im Sinne des § 92 Abs 1 BAO. Eine dennoch ausdrücklich gegen diese erhobene Beschwerde ist als unzulässig zurückzuweisen.
