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Zurückweisung einer Beschwerde gegen eine gesonderte Bescheidbegründung

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2026, 46 Heft 1 v. 24.3.2026

Normen: § 92 Abs 1 BAO, § 243 BAO, § 260 Abs 1 lit a BAO

Eine gesonderte Bescheidbegründung ist kein Bescheid im Sinne des § 92 Abs 1 BAO. Eine dennoch ausdrücklich gegen diese erhobene Beschwerde ist als unzulässig zurückzuweisen.

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