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Aufhebung des Säumniszuschlages sowie standesgemäßes Verhalten eines Steuerberaters

BundesfinanzgerichtKlaus HilberAFS 2025, 129 Heft 4 v. 23.9.2025

Normen: § 217 Abs 7 BAO, § 72 WTBG 2017

Seitens der beschwerdeführenden Partei wurde in keiner Weise dieser Offenlegungspflicht entsprochen, da weder ausreichend der genaue Hergang noch die Ursache des angeblichen Versehens einer Mitarbeiterin geschildert und nachgewiesen wurde.

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