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Verteilung einer Pensionsabfindung auf den Todesfall einer Arbeitnehmerin auf drei Jahre gemäß § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2025, 104 Heft 3 v. 7.7.2025

Normen: § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988, § 32 Abs 1 Z 3 EStG 1988, § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988

Eine aus Anlass des Todes eines Arbeitnehmers an die Rechtsnachfolger geleistete Pensionsabfindung kann eine Entschädigung gemäß § 32 Abs 1 Z 1 lit a EStG 1988 darstellen und gemäß § 37 Abs 2 Z 2 EStG 1988 über Antrag auf drei Jahre verteilt werden (RS 1).

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