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Ohne neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel keine Wiederaufnahme des Verfahrens

BundesfinanzgerichtHubert W. FuchsAFS 2025, 107 Heft 3 v. 7.7.2025

Normen: § 261 BAO, § 303 Abs 1 lit b BAO, § 307 Abs 3 BAO

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